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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 153/02

Datum:
05.02.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
27 U 153/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0205.27U153.02.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juli 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.950,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2001 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers der Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
 

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