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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 33/04

Datum:
15.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 33/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0915.25U33.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 560/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Februar 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise so abgeändert:

Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 48.933,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basissatz aus 43.080,06 € seit dem 23.11.2001 und aus weiteren 5.853,53 € seit dem 21.03.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Beklagten zu 52 % und der Kläger zu 48 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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