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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 1/04

Datum:
14.07.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 1/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0714.25U1.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 392/03
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Oktober 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann Vollstreckungsmaßnahmen des Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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