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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 117/03

Datum:
09.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 117/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0109.25U117.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 14 O 17/03
 
Tenor:

Die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 01. Juli 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil teilweise so abgeändert:

Die Klage wird gänzlich abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann Vollstreckungsmaßnahmen der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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