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Oberlandesgericht Hamm, 23 W 208/04

Datum:
06.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 W 208/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0906.23W208.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 717/00
Normen:
§§ 6 Abs. 1 S. 2, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO
Leitsätze:

Beauftragen mehrere Kläger als Bruchteilseigentümer eines Vermietungsobjekts gemeinsam einen Anwalt mit der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen, so ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe.

 
Tenor:

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung haben die Beklagten je zur Hälfte 3.362,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. September 2003 an die Kläger zu erstatten.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten nach einem Gegenstandswert von 435,59 €.

 
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