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Oberlandesgericht Hamm, 22 W 49/04

Datum:
02.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 W 49/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0902.22W49.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 4 O 484/03
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 28.06.2004 geändert. Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf 200.000 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Kostenerstattung findet nicht statt.

 
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