Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 22 U 73/03

Datum:
01.07.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 73/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0701.22U73.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 6 O 446/02
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Januar 2002 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
123456789101112131415161718192021222324

Der Kläger hat die Ansicht vertreten, er sei im Verlauf der Verkaufsverhandlungen seitens der Beklagten arglistig getäuscht worden. Das Gutachten des Architekten U vom 17.06.1993 hätte ihm vorgelegt werden müssen. Insofern beruft sich der Kläger auf die dort getroffenen Feststellungen und beanstandet, dass der Heizöltank nach Umstellung auf Gas auf dem Grundstück verblieben sei, die Radial-Dach-Ventilatoren defekt, die Dreh-Kipp-Schalter an den Fenster mangelhaft und die elektrotechnischen Einrichtungen des Hauses insgesamt nicht mehr aktuell seien. Bei Temperaturen im Bereich des Gefrierpunktes bilde sich Schwitzwasser an den Fenstern. Die Sanitärrohre zeigten eine erhebliche Querschnittminderung. Zudem fehle dem Wohnheim ein hinreichender Sonnenschutz.

25262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758596061626364656667686970717273747576777879808182838485

 

8687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127128129130
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank