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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 466/03

Datum:
23.12.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 466/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:1223.15W466.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 24 T 11/03
 
Tenor:

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der angefochtene Beschluss dahin ergänzt wird, dass der Löschungsantrag der Beteiligten zu 3) vom 12. Februar 2003 zurückgewiesen wird.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.

Die Beteiligte zu 3) trägt die in dieser Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1), 2) und 4).

 
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