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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 281/04

Datum:
09.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 281/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0909.15W281.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 6 T 38/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Auf die sofortige Erstbeschwerde der Beteiligten zu 3) und 4) wird der Beschluß des Amtsgerichts vom 06.01.2004 abgeändert.

Der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen als Gesamtschuldner die Gerichtskosten des Verfahrens in allen Instanzen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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