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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 269/04

Datum:
30.08.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 269/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0830.15W269.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 7 T 334/04
 
Tenor:

Es wird festgestellt, daß der Vollzug der Abschiebungshaft über den 22.06.2004 hinaus rechtswidrig war.

Die Stadt F hat die dem Betroffenen im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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