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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 109/04

Datum:
21.07.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 109/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0721.15W109.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 9 T 177/03
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die in dieser Instanz den Beteiligten zu 1) ent-standenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 1.113,57 Euro festgesetzt.

 
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