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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 106/03

Datum:
15.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 106/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0115.15W106.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 3 T 663/02
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen wird auf die Erst-beschwerde des Beteiligten zu 1) die Kostenentscheidung des Amtsgerichts teilweise abgeändert:

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Beteiligte zu 1) trägt die im Rechtszug dritter Instanz entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 2) bis 8) nach einem Gegenstandswert von 3058,60 EUR.

 
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