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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 69/04

Datum:
08.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 69/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0908.13U69.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 4 O 509/01
Normen:
§§ 833, 249 BGB, 287 ZPO
Leitsätze:

Zur Frage des Nachweises der haftungsausfüllenden Kausalität in dem Falle, dass ein Fohlen durch den Angriff der Pferde eines anderen Tierhalters verletzt wird, jedoch streitig ist, ob bei dem Fohlen vorliegende, es wertlos machende spinale Ataxie durch den Angriff verursacht worden ist.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.02.2004 verkündete Urteil der

4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers übersteigt nicht 20.000,00 €.

 
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