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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 194/03

Datum:
11.02.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 194/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0211.13U194.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 140/03
Schlagworte:
Flugunfall: Taube des Beklagten gerät in den Lufteinlaß der Turbine des Flugzeugs der Klägerin
Normen:
§§ 833 BGB; 33 LuftVG
Leitsätze:

Abgrenzung Tiergefahr zur Betriebsgefahr, wenn eine Taube in die Turbine eines Flugzeugs gerät und diese dadurch beschädigt wird (sog. Taubenschlag)

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten sowie die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 10.09.2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Pa-derborn werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin und der Beklagten übersteigt nicht 20.000,00 EUR.

 
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