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Oberlandesgericht Hamm, 11 WF 161/04

Datum:
10.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 WF 161/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:1110.11WF161.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Ibbenbüren, 4 F 291/04
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 14.06.2004 wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Ibbenbüren vom 12. Mai 2004 abgeändert.

Der Klägerin wird ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwältin W aus P Prozeßkostenhilfe bewilligt.

Von der Anordnung einer Ratenzahlung wird abgesehen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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