Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 10 WF 241/03

Datum:
02.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 WF 241/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0102.10WF241.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Recklinghausen, 47 F 131/03
Leitsätze:

Unabhängig von der Form des Unterhaltstitels kann jedenfalls in den Fällen, in denen das minderjährige Kind mit der Abänderungsklage lediglich den Unterhalt in Höhe des Existenzminimums (bis 135 % des Regelbetrages) verlangt, sich auch eine unter 10 % liegende Erhöhung einschneidend auswirken und mithin "wesentlich" im Sinne des § 323 ZPO sein.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen vom 24. November 2003 abgeändert.

Das Amtsgericht wird angewiesen, über das Prozesskostenhilfegesuch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank