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Oberlandesgericht Hamm, 10 U 112/03

Datum:
22.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 112/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2004:0122.10U112.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 O 19/03
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Mai 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert den Kläger in Höhe von 91.008,46 €.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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