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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 70/03

Datum:
23.09.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 70/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0923.9U70.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 12 O 298/02
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Februar 2003 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagten werden - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung -verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3.020,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2002 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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