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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 166/02

Datum:
18.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 166/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0218.9U166.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 8 O 102/02
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 5. Juli 2002 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 382,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins seit dem 20.02.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 3/5 und der Beklagten zu 2/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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