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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 144/02

Datum:
04.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 144/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0204.9U144.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 62/02
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels - das am 25. April 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert:

Die Beklagten wird verurteilt, an den Kläger 2.020,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Januar 2002 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinssatzes wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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