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Oberlandesgericht Hamm, 8 WF 271/03

Datum:
08.09.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 WF 271/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0908.8WF271.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Gelsenkirchen, 23 F 194/03
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - zurückverwiesen, das auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500 € festgesetzt.

 
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