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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 50/03

Datum:
12.06.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 50/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0612.6U50.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 2 O 456/02
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 28.01.2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, über die erstinstanzlich zuerkannten Beträge hinaus, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 3.440,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach DÜG seit dem 29.07.2001 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 5/12 der Kläger und zu 7/12 die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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