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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 15/03

Datum:
28.07.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 15/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0728.6U15.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 9 O 66/01
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 21. November 2002 verkün-dete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewie-sen.

Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger die außergerichtlichen Kosten des früheren Beklagten zu 2). Von den Gerichtskosten und den eige-nen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 1/6. Die übrigen Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte zu 1).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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