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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 86/03

Datum:
09.09.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 86/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0909.4U86.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 43 O 37/03
 
Tenor:

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 5. Juni 2003 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beschlußverfügung der vorgenannten Kammer vom 5. März 2003 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß bei dem Begriff „sonstigen Mitteilungen“ eingangs der Verbotsformel das Wort „sonstigen“ entfällt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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