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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 14/03

Datum:
18.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 14/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0318.4U14.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 18 O 70/02
 
Tenor:
Die Berufung des Beklagten gegen das am 24. Oktober 2002 verkündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann durch unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelasse-nen Kreditinstitutes in der Europäischen Union geleistet werden.
 
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