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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 243/03

Datum:
17.06.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 243/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0617.3WS243.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 24 Qs 19/02
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Verurteilten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Ver-

säumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 18.02.2001 gewährt.

Die Kosten der Beschwerde werden der Staatskasse auferlegt.

 
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