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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 42/02

Datum:
20.01.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 42/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0120.3U42.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 201/99
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 8. November 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 7/10 dem Beklagten und zu 3/10 der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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