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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 154/03

Datum:
17.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 154/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:1217.3U154.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 1 O 152/02
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02. April 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

 

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der jeweils zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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