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Oberlandesgericht Hamm, 30 U 47/03

Datum:
10.09.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
30. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 U 47/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0910.30U47.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels

im übrigen das am 14. Januar 2003 durch den Einzelrichter der 4. Zivilkammer

des Landgerichts Hagen verkündete Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, die im anliegenden "Ausbauplan" mit den Nrn. #1, #2 und #3 bezeichneten Gartenparzellen einschließlich der Laube der Dauer-kleingartenanlage E e.V. in I zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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