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Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 420/03

Datum:
18.12.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 420/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:1218.2WF420.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 104 F 282/03
 
Tenor:

Auf die Beschwerden der Parteien wird der Prozeßkostenhilfebeschluß des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 26.09.2003 abgeändert.

Dem Antragsteller wird Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechts-anwältin L aus C, der Antragsgegnerin unter Beiordnung von Rechtsanwalt I2 aus F bewilligt.

Die Prozeßkostenhilfebewilligung erfolgt ratenfrei.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

 
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