Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 371/03

Datum:
04.11.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 371/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:1104.2WF371.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Tecklenburg, 1 F 289/03
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Eltern wird der am 11. September 2003 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Tecklenburg abgeändert.

Im Wege der einstweiligen Anordnung wird den Eltern die Personensorge für die Kinder N (geb. 9. November 1996) und L2 (geb. 23. Dezember 1998) entzogen.

Insoweit wird die Einrichtung einer Vormundschaft angeordnet. Im übrigen wird der angefoch-tene Beschluss aufgehoben.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank