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Oberlandesgericht Hamm, 2 UF 276/03

Datum:
02.10.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 UF 276/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:1002.2UF276.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 103 F 152/02
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts

- Familiengericht - Essen vom 27.06.2002 im Ausspruch über den Versorgungsausgleich abgeändert und der Versorgungsausgleich in der Weise durchgeführt, dass von dem Rentenversicherungskonto des Antragsgegners bei der LVA X Nr. ########## Rentenanwartschaften in Höhe von 38,77 Euro bezogen auf das Ende der Ehezeit am 30.06.2002 auf das Rentenversicherungskonto der Antragstellerin bei der LVA X Nr. ########## übertragen werden.

Die Anwartschaften sind in Entgeltpunkte umzurechnen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Wert von 500,00 Euro gegeneinander aufgehoben.

 
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