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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 63/02

Datum:
12.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 63/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0212.25U63.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 15 O 520/01
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. März 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster/Westf. wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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