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Oberlandesgericht Hamm, 23 W 34 - 38/03

Datum:
23.06.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 W 34 - 38/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0623.23W34.38.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 345/97
 
Tenor:

Die Beschwerden werden nach einem Gegenstandswert von 7.904,84 Euro kostenpflichtig zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte zu 3) auf Erstattung von 707,60 Euro an verauslagten Gerichtskosten als Gesamtschuldner neben dem Beklagten zu 4) haftet.

 
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