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Oberlandesgericht Hamm, 23 W 18/03

Datum:
13.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 W 18/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0313.23W18.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 581/01
 
Tenor:

Der Beklagten wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens mit Wir-kung vom 14. Januar 2003 Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlungs-anordnung bewilligt und Rechtsanwalt X aus Q beigeordnet.

Die Beschwerde wird nach einem Gegenstandswert von 494,63 Euro kosten-pflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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