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Oberlandesgericht Hamm, 21 U 44/03

Datum:
04.11.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 U 44/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:1104.21U44.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 2 O 325/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 31. Oktober 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird unter Aufhebung des Beschlusses der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 21. Mai 2002 zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 
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