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Oberlandesgericht Hamm, 17 U 8/03

Datum:
31.07.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 U 8/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0731.17U8.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 12 O 149/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.10.2002 verkündete Vorbe-haltsurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund aufgehoben.

Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landge¬richt Dortmund zurückverwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin übersteigt 20.000,00 € nicht.

 
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