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Oberlandesgericht Hamm, 16 U (Baul) 2/03

Datum:
04.08.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U (Baul) 2/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0804.16U.BAUL2.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 65 O (Baul) 9/00
 
Tenor:

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 17.12.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - Kammer für Baulandsachen - teilweise abgeändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.324,84 € nebst 9,5 % Zinsen seit dem 26.11.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des ersten Rechtszuges zu jeweils 39 %, das beklagte Land zu 22 %.

Außerdem tragen die Kläger jeweils zur Hälfte die durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts Köln entstandenen Mehrkosten.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils 27,5 % und das beklagte Land 45 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages die Zwangsvollstreckung abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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