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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 63/03

Datum:
25.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 63/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0325.15W63.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 T 156/02
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten dieser Instanz findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 900,00 Euro festgesetzt.

 
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