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Oberlandesgericht Hamm, 11 WF 189/02

Datum:
07.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 WF 189/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0207.11WF189.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bottrop, 19 F 34/02
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde dahingehend abgeändert, daß der Klägerin Prozeßkostenhilfe für eine Klage auf nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 853,00 Euro bewilligt wird. Der Klägerin wird Rechtsanwalt C aus P zu den Bedingungen eines in C2 geschäftsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.

 
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