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Oberlandesgericht Hamm, 10 WF 53/03

Datum:
11.04.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 WF 53/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0411.10WF53.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Recklinghausen, 46 F 423/02
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Außergerichtliche Auslagen, die im Beschwerdeverfahren entstanden sind, werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500 € festgesetzt.

 
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