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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 205/00

Datum:
01.03.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 205/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0301.9U205.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 4 O 344/99
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-richts Arnsberg abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.185,77 EUR nebst 4 % Zinsen seit 21. Mai 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung und An-schlussberufung werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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