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Oberlandesgericht Hamm, 7 WF 140/02

Datum:
26.07.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 WF 140/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0726.7WF140.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brilon, 4 F 35/02
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Beklagten wird unter Beiordnung des Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines in ansässigen Anwalts Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die Entscheidung über zu zahlende Raten wird dem Amtsgericht übertragen. Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht.

 
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