Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 6 U 131/02

Datum:
02.12.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 131/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:1202.6U131.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 12 O 142/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und der Anschlußberufung des Klägers - das am 29.05.2002 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 247.047,64 € nebst 4 % Zinsen von 153.387,56 € seit dem 06.06.2000 und von weiteren 93.660,08 € seit dem 17.02.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Zahlungsklage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen zu 30 % der Kläger und zu 70 % die Beklagten.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 25 % der Kläger und zu 75 % die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank