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Oberlandesgericht Hamm, 4 W 163/01

Datum:
08.01.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 163/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0108.4W163.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 16 O 149/97
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Veranlassung der Kostenerstattung an das Landgericht Bielefeld zurückgege-ben.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die Kosten im übrigen nach einem Wert von 25.570,22 Euro trägt die Gläubi-gerin.

 
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