Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 U 173/02

Datum:
20.02.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 173/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0220.4U173.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 43 O 67/02
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. August 2002 verkündete

Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise

abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, bei Meidung eines vom Gericht für jeden

Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis

250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu

6 Monaten, hinsichtlich der Beklagten zu 1) zu vollziehen an dem

Geschäftsführer, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu werben

für das Mittel „X“:

„Chlorophyll ist drin. Chlorophyll ist ein ganz – ist ein

Sauerstoffträger, das beste Blutreinigungsmittel überhaupt.

Aber Chlorophyll tötet auch im menschlichen Organismus Bakterien

ab, die ohne Sauerstoff leben und für schwerwiegende Infek-

tionserkrankungen verantwortlich sein können.“

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank