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Oberlandesgericht Hamm, 4 UF 180/01

Datum:
21.03.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 UF 180/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0321.4UF180.01.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 171 a F 5582/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Juni 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund teilweise wie folgt abgeändert und neu gefaßt.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage des Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 18.334,55 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2000 zu zahlen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen, die weitergehende Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/5 der Klägerin und zu 2/5 dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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