Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 U 206/01

Datum:
16.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 206/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:0916.3U206.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 12 O 316/99
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. September 2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

 

Die Klage wird abgewiesen.

 

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheits­leistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die sie auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen können.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank