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Oberlandesgericht Hamm, 34 W 29/00

Datum:
17.11.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 W 29/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:1117.34W29.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 307/00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin vom 31.08.2000 gegen den Beschluß des Landgerichts vom 24.08.2000 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergericht-liche Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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