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Oberlandesgericht Hamm, 31 W 65/02

Datum:
04.10.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
31. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
31 W 65/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2002:1004.31W65.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 12 O 42/02
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der

Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht

erstattet (§ 127 Abs. 4 ZPO).

 
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